Allgemeine Geschäftsbedingungen - Lieblingsstück-Secondhand

1. Gerne nehme Ich Ihre getragenen Kleider, Schuhe, Taschen und Accessoires auf Kommissionsbasis entgegen. Die Ware die Sie mir bringen ist saisonal, modisch und  in einwandfreiem Zustand und wurde von Ihnen vorgängig frisch gewaschen und gebügelt.

2. Ware mit Flecken oder Mängel, die erst nachträglich festgestellt werden, können ohne Rücksprache durch das Lieblingsstück entsorgt werden.

3. Die Ware bleibt 3 Monate oder je nach Vereinbarung im Geschäft.

4. Nach Ablauf der Kommissionszeit erhält die Kundin auf der verkauften Ware 40% des erzielten Verkaufspreises.

5. Das Lieblingsstück legt den Verkaufspreis fest. Gegen Ende der Saison wird die Ware für den Ausverkauf  reduziert. Dies in der Regel bis zu 50%.

6. Nach Ablauf der Kommissionszeit wird nicht verkaufte Ware grundsätzlich einer wohltätigen Organisation gespendet.

7. Für Feuer, Diebstahl und Elementarschäden wird nicht gehaftet.

8. Ihr Guthaben wird Ihnen während den Öffnungszeiten jederzeit in bar ausbezahlt.

9 .Warenannahme

- Frühling / Sommer ab 15. Januar

- Herbst / Winter an 15 August

 

 Gültig ab 04.09.2021

 

 

 

 

 

Suchen